1. Aufklärung und Empfehlungen

 

1.1 MKTennis und deren Trainer können nicht überprüfen, ob ein Kunde für das Training medizinisch geeignet ist. Es wird dringend empfohlen, sich vor der Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Das medizinische Risiko trägt allein der Kunde.

 

1.2 Die An- und Abfahrt sowie das Training und der Aufenthalt auf den Sportanlagen geschehen auf eigene Gefahr. Für Unfälle, gleich welcher Art, kann nicht gehaftet werden. MKTennis empfiehlt daher eine private Unfallversicherung.

 

1.3 MKTennis übernimmt keine Haftung für Schäden bzw. Unfälle oder dergleichen, die der Aufenthalt auf den Sportanlagen mit sich bringt.

 

1.4 MKTennis hat Einsicht auf die angegebenen Daten und außerdem die Erlaubnis, trainingsrelevante Informationen intern (u.a. an den örtlichen Tennisverein im Zuge einer unentgeltlichen Nutzung der Tennisplätze bzgl. einer Mitgliedschaft) weiter zu geben.

 

  1. Vertragsverhältnis

 

2.1. Das Vertragsverhältnis bzw. Training wird je nach schriftlicher bzw. mündlicher Vereinbarung auf eine Stunde Techniktraining, einen 10-stündigen Block Techniktraining, einen 10-wöchigen Block in der Kids Academy sowie die Junior Academy von Oktober bis Juli des folgenden Jahres abgeschlossen.

 

2.2. Das Vertragsverhältnis bzw. Training kann von MKTennis aufgelöst werden, wenn: a) der Kunde mit einem Beitrag in Verzug geraten ist. b) die weitere Zusammenarbeit aus Gründen, die ausschließlich beim Kunden gelegen sind, unzumutbar ist.

 

  1. Kosten

 

3.1 Die Kosten für eine Stunde Techniktraining, einen 10-stündigen Block Techniktraining sowie das 10-wöchige Kids Academy Training sind mit Beginn des Trainings innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung zu begleichen.

 

3.2 Der monatliche Beitrag in der Junior Academy ist jeweils im Nachhinein am Anfang des folgenden Monats nach Rechnungslegung innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig.

 

3.3 Das Technik- und Akademietraining sind verbindlich und finden in den Schulferien bzw. an Feiertagen nicht statt. Das Fernbleiben an schulautonomen Tagen, auf Grund schulischer Veranstaltungen sowie Krankheit etc. wird nicht berücksichtigt und in Rechnung gestellt.

 

3.4 Die Trainer- und Platzkosten bei einer Einzelstunde werden trotz einer schriftlichen bzw. mündlichen Absage innerhalb eines zeitlichen Fensters von 24 Stunden vor Beginn der Trainingseinheit in Rechnung gestellt. Sollte der Zeitpunkt der Absage der Trainingseinheit außerhalb der 24 Stunden liegen, werden die Trainer- und Platzkosten nicht in Rechnung gestellt, sofern es sich um eine Einzelstunde Techniktraining handelt.

 

3.5 Die Rückerstattung von Beiträgen bei Nichterbringung der vereinbarten Leistungen durch MKTennis, aus Gründen die ausschließlich beim Kunden gelegen sind, ist ausgeschlossen.

 

  1. Zahlungsbedingungen

 

4.1 Unsere Honorarnoten sind innerhalb von 7 Tagen fällig. Für die Stornierung von erteilten und bereits terminierten Leistungen gelten folgende Stornosätze:

4.1.1 Von der Angebotsannahme bis 3 Wochen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: 50 % der Auftragssumme

4.1.2 Innerhalb 3 Wochen bis 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: 75 % der Auftragssumme

4.1.3 Innerhalb 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: 100 % der Auftragssumme